Die Behandlung beim Kieferorthopäden
In der Schule kommt gelegentlich ein Zahnarzt vorbei. Dieser schaut sich die Zähne der Kinder an, um beurteilen zu können, ob die Zähne des Kindes gesund sind. Wenn es keine Probleme an den Zähnen gibt, dann wird nichts Weiteres getan. Falls der Zahnarzt jedoch eine Zahnfehlstellung oder sogar mehrere Zahnfehlstellungen bemerkt, dann erhält das Kind eine Überweisung. Mit dieser Überweisung muss das Kind dann zum Kieferorthopäden. Anhand der Überweisung kann dieser dann entscheiden, um welches Problem es sich bei dem Kind handelt. Zudem weiß dieser dann, dass das Kind vom Zahnarzt überwiesen wurde. Die Überweisung muss dann in der Praxis an der Anmeldung abgegeben werden, damit die Arzthelferinnen dies in die Patientenakte eintragen können. Daraufhin kommt dann die Untersuchung beim Arzt. Dieser schaut sich sowohl die Zähne als auch den Kiefer genau an.
Ablauf der Untersuchung
Im Behandlungszimmer des Kieferorthopäden befindet sich ein Liegestuhl. Dieser ähnelt den Liegestühlen, die sich in Zahnarztpraxen befindet. Daher sollte dies nichts Ungewöhnliches sein. Bei der Untersuchung handelt es sich um eine Erstuntersuchung. Das Ziel hierbei ist es, einzuschätzen, ob überhaupt eine Behandlung an den Zähnen bzw. am Kiefer erfolgen muss. Zudem muss der Arzt auch beurteilen, wie groß der Behandlungsbedarf genau ist. Darüber hinaus muss er auch abschätzen, wann man am besten mit der Behandlung anfangen sollte. Bei dieser Erstuntersuchung befragt er den Patienten ausführlich, um die Ursachen der Fehlstellungen zu identifizieren.
Gespräch
Es findet zunächst einmal ein ausführliches Gespräch zwischen dem Kieferorthopäden und dem Patienten statt. Der Arzt möchte dann in der Regel wissen, wie die Fehlstellungen entstanden sind. Hierfür kann es hilfreich sein, zu wissen, ob es bereits Fehlstellungen in der Familie gab. In einigen Fällen kann es auch sein, dass das Kind am Daumen gelutscht hat, was letztendlich zu dieser Fehlstellung geführt hat. Nach dieser Anamnese misst der Arzt zunächst einmal den Schädel. Darüber hinaus misst er aber auch das Gebiss. Zudem werden bei Bedarf auch Abdrücke vom Kiefer gemacht. Die Abdrücke werden einmal vom Oberkiefer und vom Unterkiefer gemacht. Zudem können Röntgenaufnahmen darüber hinaus auch hilfreich sein.
Die Behandlung
Wie bereits kurz erwähnt, werden bei der Erstuntersuchung Röntgenaufnahmen und Abdrücke vom Kiefer gemacht. Diese dienen nicht nur für den Kieferorthopäden, sondern auch für die Krankenkasse. Nur so kann die Krankenkasse feststellen, wie gravierend die Fehlstellungen sind. Zudem muss die Krankenkassen entscheiden, ob die Kosten von ihnen übernommen werden oder ob der Patient die Behandlung bezahlen muss. Zudem teilt der Arzt dem Patienten dann mit, wie viel die Behandlung voraussichtlich kosten wird. So kann der Patient dann selbst entscheiden, ob er oder sie die Behandlung möchte oder nicht möchte. In vielen Fällen handelt es sich um eine Zahnspange, die eingesetzt wird, um die Zahnfehlstellungen zu beheben.
Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Dr. Klaus Kellner Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, nachgelesen werden.