Tinnitus Behandlung

Tinnitus Behandlung

26 Februar 2018
 Kategorien: Zahnarzt, Blog


Die individuelle Tinnitus Behandlung durch einen Hals – Nasen – Ohren Mediziner, wie beispielsweise Dr. A. Amir Sayfadini, orientiert sich an dem persönlichen Krankheitsbild. Ob ein Patient akut oder chronisch von der Krankheit betroffen ist, bestimmt demnach die spezifische Methodik sowie die Dauer der jeweiligen Tinnitus Behandlung. Angesichts dieser Faktoren kann das Vorgehen des Mediziners im Falle der störenden Ohrengeräusche entweder in eine Akut- oder Langzeittherapie münden.

Generell sollte umgehend ein Facharzt konsultiert werden sobald die Beschwerden sich über ein Intervall von 24 Stunden erstrecken. So kann der Mediziner zeitnah regulierend auf die Symptome einwirken. Grundsätzlich muss die konsequente Reduzierung des persönlichen Stresslevels in der akuten Phase unbedingt im Vordergrund stehen. So wirkt sich ein geringer Stresspegel langfristig positiv auf die Beschwerden aus. Ein Lageplan bezüglich des situativen Stressniveaus ist deshalb unumgänglich. Unterstützt durch gezielte Entspannungstechniken kann dieser Lageplan maßgeblich eine Stressreduktion herbeiführen.  

Im Zuge einer fundierten, apparativen Untersuchung der Ohren, die zusätzlich einen Gehörtest umschließt, eruiert der Facharzt die möglichen Ursachen für das Krankheitsbild. Sind keine Erkrankungen des Ohres oder eventuelle Auslöser der Beschwerden erkennbar, erfolgt vorwiegend eine Akut – Therapie.   

Diese Therapie impliziert spezielle Infusionen sowie die Verabreichung bestimmter Tabletten. Bei einem akuten Tinnitus wird dem Patient ein chemisches Hormon (Prednisolon) verabreicht, das die elektrische Leitfähigkeit innerhalb der einzelnen Hörbahnen und den Stoffwechsel der Hörzellen optimiert. Dieses kortisonhaltige Präparat wird optional in Form von Tabletten oral eingenommen oder als Infusion injiziert. Schlägt diese Medikament nicht effizient an, transferiert der Mediziner das Kortison mit Hilfe einer Injektion direkt ins Mittelohr.   

Eine anknüpfende Kortison – Therapie ist lediglich bei unbekannter Ursache sowie einer Erkrankung des Innenohrs notwendig. Hat eine Mittelohrentzündung die Geräusche forciert, ist eine Therapie mit Antibiotika beifolgend an die Sofort – Maßnahmen des Arztes dringend anzuraten. Ist der Tinnitus durch eine Grunerkrank des Ohres hervorgerufen worden, klingt dieser unmittelbar nach Ausheilung der entsprechenden Krankheit ab.  

Ist ein Hörsturz der Auslöser für das Krankheitsbild, markiert den Beginn der Behandlung immer die Gabe einer speziellen Infusion. Im Rahmen einer eingehenden Untersuchung klärt der Arzt, ob markante Vorerkrankungen des Ohres oder spezielle Stoffwechselstörungen vorliegen, die die Entstehung von Tinnitus begünstigen. Orientiert an der Anamnese leitet der Mediziner bei Bedarf eine Langzeit- Therapie ein, die anhaltend die Ursache bekämpft.  

Gesonderte Priorität implizieren Knall – bzw. Explosionstrauma sowie eine akute Lärmschädigung. Diese medizinischen Notfälle sind mit einem sofortigen Handlungsbedarf verknüpft, um Schäden an Trommelfell und Innenohr zu vermeiden. Diese Behandlung geht immer mit der Verabreichung von Infusionen einher. In Extremfällen müssen betroffene Patienten umgehend operiert werden.  

Bei spezifischen Ursachen für den Tinnitus wird vereinzelt auf das Verfahren einer hyperbaren Sauerstofftherapie zurückgegriffen.   

Diese Sauerstoffüberdrucktherapie eignet sich primär für Personen deren Beschwerden auf einem Hörsturz, Lärmeinwirkung oder einem Knalltrauma basieren, und trotz Akut – Therapie nicht vollständig ausheilen. Diese Praxis ist allerdings nur innerhalb der akuten Therapiephase, die ein Zeitfenster von maximal 3 Monaten nach der Schädigung umfasst, sinnvoll.  

Patienten atmen in dieser hyperbaren Oxygenation ( HBO ) konzentrierten Sauerstoff in einer Überdruckkammer. Dieses Verfahren muss 10 bis 15 Tage in Folge durchgeführt werden. Ziel der Methode ist die Regeneration der geschädigten Zellen des Innenohrs. Die Behandlung wird nur in Einzelfälle von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Bindende Voraussetzung ist eine fundierte ärztliche Begründung.